Presseerklärung Bundesvereinigung Trans*
BGH behält konservativen Kurs bei Beschlüssen zu trans* Familien bei und schadet damit dem Kindeswohl
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern den Beschluss vom 29. November 2017 (XII ZB 459/16) veröffentlicht, der besagt, dass eine trans* Frau rechtlich nicht als Mutter ihres Kindes anerkannt werden kann. Das Gericht argumentiert mit dem Transsexuellengesetz (TSG), das in § 11 Satz 1 festhält, dass auch nach rechtlicher Geschlechtsanerkennung eines Elternteils das Rechtsverhältnis zwischen ihm und den Kindern unberührt bleibt.
Dieser Beschluss schlägt in dieselbe Kerbe wie jener vom 6. September 20171, bei dem trans* Männern die rechtliche Anerkennung als Väter nicht gewährt wird.